Sicherheits- und Arbeitsschutzsysteme
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Typische Prüffelder in FM-Audits – Sicherheits- und Arbeitsschutzsysteme
Sicherheits- und Arbeitsschutzsysteme bilden in Facility-Management-Audits ein zentrales Prüffeld, weil sie maßgeblich bestimmen, ob Gebäude, Anlagen und zugehörige Dienstleistungen so betrieben werden, dass Menschen geschützt, gesetzliche und organisatorische Pflichten erfüllt und betriebliche Risiken beherrscht werden. Im Facility Management beschränken sich diese Systeme nicht auf einzelne Schutzmaßnahmen. Sie umfassen vielmehr die gesamte Führungs- und Organisationsstruktur, die Zuweisung von Verantwortlichkeiten, geregelte Prozesse, Dokumentationen, Unterweisungen, Überwachungsmechanismen und Abstimmungen, durch die ein sicherer Gebäudebetrieb und sichere Arbeitsbedingungen sichergestellt werden. Ein professioneller Auditansatz muss deshalb sowohl die Managementsystemebene als auch die Ebene der operativen Umsetzung bewerten, damit erkennbar wird, wie Sicherheit im Tagesgeschäft verankert, gesteuert, überwacht und fortlaufend verbessert wird.
Sicherheits- und Arbeitsschutzsysteme im FM-Audit
- Stellung von Sicherheits- und Arbeitsschutzsystemen im FM-Auditrahmen
- Umfang und Abgrenzung des Auditbereichs
- Audit von Governance und Management-Commitment
- Audit von Rollen, Verantwortlichkeiten und Organisationsstruktur
- Audit der Sicherheitsplanung und operativen Steuerung
- Audit von Sicherheitsverfahren und Systemdokumentation
- Audit von Schulung, Unterweisung und Kompetenz
- Audit von Kommunikation und Sicherheitsinformationsfluss
- Audit der Notfallvorsorge und Reaktionsorganisation
- Audit des Sicherheitsmanagements für Auftragnehmer und externe Dienstleister
- Audit des Managements von Vorfällen, Beinaheereignissen und Ereignissen
- Audit von Überwachung, Review und interner Kontrolle
- Audit der Integration in den täglichen Gebäudebetrieb
- Audit der Dokumentationszuverlässigkeit und Nachweisbasis
- Audit der Systemreife und kontinuierlichen Weiterentwicklung
- Typische Auditfragen für dieses Prüffeld
Relevanz von Sicherheitssystemen im Facility Management
Sicherheit und Arbeitsschutz sind grundlegende Voraussetzungen für einen verantwortungsvollen Gebäudebetrieb. Im FM treffen Menschen, Gebäude, technische Infrastruktur, externe Dienstleister und betriebliche Abläufe in gemeinsam genutzten Umgebungen aufeinander. Dadurch entstehen vielfältige Gefährdungen, die nicht isoliert, sondern systematisch gesteuert werden müssen. Sicherheits- und Arbeitsschutzsysteme sind daher keine Nebenthemen der Compliance, sondern ein integraler Bestandteil der FM-Governance und der operativen Steuerung.
Warum Sicherheits- und Arbeitsschutzsysteme ein Standardprüffeld im FM-Audit sind
Sicherheitsbezogene Systeme sind ein wiederkehrender Auditgegenstand, weil sie eine hohe rechtliche Relevanz, erhebliche organisatorische Verantwortung und unmittelbare Auswirkungen auf die Betriebsstabilität haben. Gleichzeitig stehen sie in enger Wechselwirkung mit nahezu allen FM-Prozessen, etwa mit Instandhaltung, Betreiberpflichten, Fremdfirmenmanagement, Reinigungs- und Sicherheitsdiensten, Notfallorganisation und Flächennutzung.
Audit-Ziel in diesem Prüffeld
Das Audit soll feststellen, ob die Organisation über ein strukturiertes, wirksames und im Betrieb verankertes System verfügt, um Gesundheits- und Sicherheitsrisiken im Gebäudeumfeld sowie in allen FM-bezogenen Tätigkeiten zu steuern. Dabei ist nicht nur zu prüfen, ob Regelungen vorhanden sind, sondern auch, ob diese praktisch angewendet, verstanden, überwacht und fortlaufend angepasst werden.
Definition von Sicherheits- und Arbeitsschutzsystemen
Unter diesem Prüffeld ist die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen, dokumentierten Verfahren, operativen Kontrollen, Verantwortlichkeiten und Überprüfungsmechanismen zu verstehen, die darauf ausgerichtet sind, Schäden zu vermeiden, Gefährdungen zu reduzieren und einen sicheren Betrieb der Gebäude sowie der FM-Services sicherzustellen.
Allgemeiner Prüfungsumfang
Das Audit betrachtet Sicherheitsmanagement sowohl aus System- als auch aus Umsetzungssicht. Dazu gehören in der Regel Leitlinien und Richtlinien, Führungs- und Verantwortungsstrukturen, Gefährdungs- und Risikosteuerung, Kommunikations- und Meldewege, Unterweisungs- und Schulungskonzepte, Notfallvorsorge, die Einbindung externer Auftragnehmer sowie die operative Überwachung der Sicherheitsanforderungen.
Abgrenzung zu verwandten FM-Prüffeldern
Obwohl Sicherheits- und Arbeitsschutzsysteme eng mit technischen Betriebsprozessen, Dokumentationspflichten und dem Dienstleistungsmanagement verbunden sind, liegt der Fokus dieses Auditbereichs spezifisch auf dem Sicherheitsmanagementrahmen selbst und darauf, wie dieser in die FM-Organisation und den laufenden Betrieb eingebettet ist.
Sicherheitspolitik und Managementabsicht
Zu prüfen ist, ob eine formale Sicherheits- oder Arbeitsschutzpolitik existiert und ob daraus eine klare Führungsrichtung für einen sicheren Gebäudebetrieb und eine sichere Arbeitsausführung hervorgeht. Eine belastbare Politik muss nachvollziehbar, verbindlich und mit den betrieblichen Anforderungen des Facility Managements vereinbar sein.
Führungsverantwortung und Rechenschaftspflicht
Das Audit muss bewerten, ob Top-Management, FM-Leitung und operative Vorgesetzte klar definierte und kommunizierte Sicherheitsverantwortungen tragen. Entscheidend ist, ob Verantwortung nicht nur formal festgelegt, sondern auch tatsächlich wahrgenommen wird, etwa durch Entscheidungen, Freigaben, Ressourcenbereitstellung und Eingreifen bei Abweichungen.
Integration in die FM-Governance
Es ist zu untersuchen, ob Sicherheit als isolierte Pflicht behandelt wird oder aktiv in Planung, Leistungssteuerung, operative Entscheidungen und das Fremdfirmenmanagement integriert ist. Ein reifes System zeigt sich darin, dass Sicherheitsaspekte in reguläre FM-Steuerungsprozesse eingebunden sind und nicht erst im Ereignisfall Beachtung finden.
Organisationskultur und Steuerungston
Zu bewerten ist, ob die Organisation eine Sicherheitskultur fördert, die Aufmerksamkeit, Meldedisziplin, Regelkonformität und präventives Denken im FM-Betrieb unterstützt. Eine wirksame Kultur zeigt sich daran, dass Risiken offen angesprochen, unsichere Zustände gemeldet und Schutzmaßnahmen ohne Verzögerung umgesetzt werden.
Zuweisung von Sicherheitsverantwortlichkeiten
Es ist zu prüfen, ob sicherheitsbezogene Rollen für Facility Manager, Objektleiter, Aufsichtspersonen, technische Mitarbeitende, Servicekoordinatoren und externe Dienstleister eindeutig definiert sind. Unklare Zuständigkeiten führen in der Praxis häufig zu Lücken bei Unterweisung, Freigaben, Überwachung und Eskalation.
Klarheit von Befugnissen und Berichtswegen
Das Audit muss bewerten, ob eindeutig geregelt ist, wer Sicherheitsanweisungen erteilen, Schutzmaßnahmen freigeben, unsichere Arbeiten stoppen oder kritische Sicherheitsprobleme eskalieren darf. Ebenso wichtig ist, ob Berichtswege klar, praktisch nutzbar und allen Beteiligten bekannt sind.
Schnittstelle zwischen FM und zentralen Sicherheitsfunktionen
Zu prüfen ist, wie FM-Einheiten mit Fachkräften für Arbeitssicherheit, Compliance-Funktionen, Personalabteilungen, Betriebsverantwortlichen und externen Sicherheitsspezialisten zusammenarbeiten. Ein wirksames System benötigt abgestimmte Schnittstellen, damit Sicherheitsanforderungen nicht zwischen Organisationseinheiten verloren gehen.
Standortbezogene versus zentrale Verantwortlichkeiten
Insbesondere in Multi-Site- oder Portfoliostrukturen ist zu untersuchen, wie Sicherheitsgovernance zwischen zentralem FM-Management und lokalen Teams aufgeteilt ist. Dabei ist entscheidend, ob zentrale Standards mit standortspezifischer Umsetzung vereinbar sind und lokale Besonderheiten systematisch berücksichtigt werden.
Identifikation von Gefährdungen im FM-Kontext
Das Audit soll feststellen, ob gebäude- und tätigkeitsbezogene Gefährdungen im Gebäudeumfeld und in den FM-Serviceprozessen systematisch identifiziert werden. Dazu zählen unter anderem technische, organisatorische, verhaltensbezogene und standortspezifische Gefährdungen.
Struktur der Risikobewertungsprozesse
Zu prüfen ist, ob definierte Methoden bestehen, um Risiken aus Gebäudenutzung, FM-Tätigkeiten, Fremdleistungen und arbeitsplatzbezogenen Bedingungen zu bewerten. Eine tragfähige Risikobewertung muss nachvollziehbar, einheitlich und für operative Entscheidungen nutzbar sein.
Relevanz und Aktualisierung von Risikobewertungen
Das Audit muss untersuchen, ob Gefährdungs- und Risikobewertungen aktuell, standortspezifisch, tätigkeitsbezogen und regelmäßig überprüft werden. Änderungen bei Nutzung, Belegung, Technik, Arbeitsverfahren oder Dienstleistungsumfang müssen zu einer erneuten Bewertung führen.
Umsetzung von Risikobewertungen in operative Kontrollen
Von zentraler Bedeutung ist, ob identifizierte Risiken in konkrete Schutzmaßnahmen, Arbeitsanweisungen, Überwachungsroutinen und Anforderungen an persönliche oder technische Schutzvorkehrungen übersetzt werden. Ein wirksames System endet nicht bei der Analyse, sondern in kontrollierbaren Maßnahmen im Betrieb.
Integration von Sicherheit in die routinemäßigen FM-Abläufe
Zu prüfen ist, ob Sicherheitsaspekte systematisch in tägliche FM-Tätigkeiten eingebettet sind und nicht nur bei besonderen Ereignissen oder Störungen betrachtet werden. Sicherheit muss Teil der normalen Arbeitsplanung, Leistungssteuerung und Betriebskoordination sein.
Arbeitsplanung und sichere Ausführungsgrundsätze
Das Audit soll bewerten, ob Arbeitsplanungen Sicherheitsvoraussetzungen, die Abstimmung gefährlicher Tätigkeiten, Zutrittsbeschränkungen, Freischaltungen, Absperrungen und Freigabelogiken angemessen berücksichtigen. Gerade bei Instandhaltungs- und Eingriffstätigkeiten ist eine saubere Vorplanung wesentlich.
Steuerung nicht routinemäßiger und höherer Risikotätigkeiten
Zu untersuchen ist, wie Sonderarbeiten, Eingriffe, Abschaltungen, Störungen, Umbauten oder atypische Standortbedingungen aus Sicherheitsgesichtspunkten gesteuert werden. Bei solchen Tätigkeiten sind erhöhte Risiken regelmäßig nur durch verstärkte Planung, Freigaben und Beaufsichtigung beherrschbar.
Operative Überwachung und Kontrolldisziplin
Das Audit muss bewerten, ob Vorgesetzte die sichere Arbeitsausführung aktiv überwachen und ob Sicherheitsanforderungen im operativen Alltag konsequent durchgesetzt werden. Eine bloße Existenz von Regeln ist nicht ausreichend, wenn die Einhaltung im Tagesgeschäft nicht kontrolliert wird.
Vorhandensein dokumentierter Sicherheitsverfahren
Zu prüfen ist, ob wesentliche sicherheitsrelevante Verfahren, Anweisungen und Prozessregeln formal definiert und zugänglich sind. Dies betrifft insbesondere Verfahren für Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Notfälle, Meldeprozesse, Fremdfirmensteuerung und sicherheitsrelevante Arbeitsfreigaben.
Praktische Nutzbarkeit der Verfahren
Das Audit soll bewerten, ob Verfahren verständlich, betriebsnah und auf Standortebene tatsächlich nutzbar sind. Dokumente dürfen nicht nur formal korrekt sein, sondern müssen sich für Mitarbeitende und Dienstleister in reale Arbeitsabläufe übersetzen lassen.
Dokumentenlenkung und Versionssicherheit
Zu untersuchen ist, ob Sicherheitsdokumente geprüft, freigegeben, aktualisiert und kontrolliert verteilt werden. Veraltete oder widersprüchliche Dokumente stellen ein erhebliches Risiko dar, weil sie im Betrieb zu Fehlanwendungen oder Unsicherheit führen können.
Übereinstimmung zwischen schriftlichen Regeln und tatsächlicher Praxis
Ein zentraler Auditpunkt ist, ob dokumentierte Sicherheitsregelungen mit der realen Umsetzung im Objekt übereinstimmen. Typische Schwachstellen entstehen dort, wo Dokumente formal vorhanden sind, aber Arbeitsweise, Aufsicht und tatsächliche Betriebsbedingungen davon abweichen.
Tätigkeitsbezogene Unterweisung
Das Audit muss bewerten, ob Personen zu den spezifischen Gefährdungen, Verfahren und Schutzanforderungen ihrer Aufgaben und Arbeitsbereiche unterwiesen werden. Allgemeine Einweisungen reichen nicht aus, wenn konkrete Tätigkeitsrisiken unberücksichtigt bleiben.
Häufigkeit und Auffrischung von Sicherheitsschulungen
Zu prüfen ist, ob Schulungen in angemessenen Intervallen wiederholt und bei Änderungen von Arbeitsbedingungen, Vorschriften oder Risikoprofilen aktualisiert werden. Die Wirksamkeit von Unterweisungen hängt wesentlich davon ab, dass sie aktuell und wiederkehrend sind.
Kompetenznachweis
Zu untersuchen ist, ob die Organisation nachweist, dass Personen in sicherheitsrelevanten Tätigkeiten über die erforderliche Qualifikation, Gefährdungskenntnis und Handlungsfähigkeit verfügen. Dies gilt besonders für Arbeiten mit erhöhtem Risiko, technische Eingriffe und koordinationsintensive Aufgaben.
Bereichsübergreifende Koordination
Zu prüfen ist, ob die Kommunikation zwischen FM, Nutzervertretungen, Gebäudenutzern, technischen Teams, Dienstleistern und Sicherheitsfunktionen ausreicht, um gemeinsame Sicherheitsrisiken zu steuern. In genutzten Gebäuden entstehen viele Gefährdungen an Schnittstellen, nicht in Einzelprozessen.
Meldewege für Gefährdungen und Vorfälle
Das Audit muss untersuchen, ob leicht zugängliche und vertrauenswürdige Meldewege für unsichere Zustände, Beinaheereignisse, Vorfälle und Sicherheitsbedenken vorhanden sind. Meldesysteme sind nur dann wirksam, wenn sie niedrigschwellig, bekannt und organisatorisch akzeptiert sind.
Rahmen der Notfallplanung
Zu prüfen ist, ob für absehbare Ereignisse mit Bezug zum Gebäudebetrieb und zur Nutzung des Standorts angemessene Notfallregelungen bestehen. Dazu gehören etwa Brandereignisse, technische Ausfälle, Evakuierungen, medizinische Notfälle oder sicherheitsrelevante Betriebsstörungen.
Rollen in Notfallsituationen
Das Audit soll bewerten, ob Notfallrollen, Verantwortlichkeiten und Koordinationsmechanismen definiert und verstanden sind. Im Ernstfall muss klar sein, wer informiert, wer entscheidet, wer unterstützt und wer die operative Umsetzung vor Ort steuert.
Integration des FM in die Notfallbereitschaft
Zu untersuchen ist, ob FM-Teams und durch FM gesteuerte Dienstleister angemessen in Notfallverfahren und Reaktionskonzepte eingebunden sind. Da FM häufig über den Zugang zu Gebäuden, Anlagen und Dienstleistern verfügt, ist seine Rolle in der Notfallbewältigung wesentlich.
Überprüfung und Pflege der Vorsorgeregelungen
Zu prüfen ist, ob Notfallpläne, Kontakte, Alarmierungswege und Bereitschaftsmaßnahmen regelmäßig überprüft und aktuell gehalten werden. Veraltete Kontaktlisten oder nicht angepasste Reaktionsabläufe mindern die Wirksamkeit der Notfallorganisation erheblich.
Einbindung von Auftragnehmern in das Sicherheitssystem
Das Audit soll feststellen, ob Auftragnehmer und ausgelagerte FM-Dienstleister in die Sicherheitsgovernance und Regelwerke des Standorts einbezogen sind. Externe Leistungen dürfen nicht außerhalb des Sicherheitsmanagements stehen, da sie häufig erhebliche operative Risiken mit sich bringen.
Präqualifikation und Sicherheitserwartungen
Zu prüfen ist, ob bei Auswahl und Beauftragung von Auftragnehmern deren fachliche Eignung, Berechtigung und Fähigkeit berücksichtigt werden, die Sicherheitsanforderungen des Standorts einzuhalten. Sicherheitsanforderungen müssen bereits im Beschaffungs- und Beauftragungsprozess klar festgelegt sein.
Koordination externer Tätigkeiten
Das Audit muss bewerten, ob gleichzeitige oder ineinandergreifende Tätigkeiten externer Unternehmen koordiniert werden, damit keine unkontrollierten Risiken entstehen. Gerade in laufend genutzten Gebäuden ist eine abgestimmte Koordination verschiedener Gewerke unerlässlich.
Überwachung der Sicherheitsleistung von Auftragnehmern
Zu untersuchen ist, ob die Organisation die Einhaltung von Sicherheitsanforderungen bei ausgelagerten Arbeiten und Dienstleistungen überwacht. Eine reine Vertragsbindung genügt nicht; erforderlich sind Kontrollen, Begehungen, Rückmeldungen und gegebenenfalls korrigierende Maßnahmen.
Untersuchungsprozesse
Das Audit soll bewerten, ob die Organisation Ursachen untersucht und nicht lediglich Ereignisse registriert. Ziel muss sein, systemische Schwächen, organisatorische Mängel und wiederkehrende Einflussfaktoren zu erkennen.
Regelmäßige Aufsicht über die Leistungsfähigkeit des Sicherheitssystems
Das Audit muss bewerten, ob die Organisation die Funktionsfähigkeit ihrer Sicherheits- und Arbeitsschutzregelungen regelmäßig überprüft. Dies umfasst sowohl operative Kontrollen als auch die Beurteilung der Systemwirksamkeit.
Aufsichtsprüfungen und Managementreviews
Zu prüfen ist, ob Linienverantwortliche und FM-Führungskräfte strukturierte Bewertungen der Sicherheitsumsetzung und -wirksamkeit durchführen. Managementreviews sind besonders wichtig, um Prioritäten zu setzen, Ressourcen zu steuern und Schwachstellen zu adressieren.
Wechselwirkung mit operativen FM-Services
Das Audit muss bewerten, ob Sicherheitskontrollen in Reinigung, Sicherheitsunterstützung, Empfangs- und Besucherprozesse, Logistik, Flächennutzung und instandhaltungsbezogene Koordination eingebettet sind. Gerade im Alltagsbetrieb entscheiden diese Schnittstellen über die tatsächliche Wirksamkeit des Systems.
Standortveränderungen und operative Anpassungen
Zu untersuchen ist, ob Sicherheitsregelungen angepasst werden, wenn sich Grundrisse, Belegungsmuster, Servicemodelle oder Nutzungsarten ändern. FM-Organisationen müssen Veränderungen frühzeitig in Sicherheitsbewertungen und Betriebssteuerung überführen.
Rückverfolgbarkeit von Sicherheitskontrollen
Das Audit soll bewerten, ob die Organisation nachweisen kann, welche Sicherheitsmaßnahmen festgelegt, kommuniziert, umgesetzt und überprüft wurden. Rückverfolgbarkeit ist besonders wichtig, wenn Entscheidungen, Verantwortlichkeiten oder Wirksamkeit später nachvollzogen werden müssen.
Aufbewahrung und Zugänglichkeit von Aufzeichnungen
Zu untersuchen ist, ob Sicherheitsunterlagen für relevante Führungskräfte, Auditoren und verantwortliche operative Mitarbeitende zugänglich sind. Fehlende Verfügbarkeit führt in der Praxis häufig zu Medienbrüchen, Wissensverlust und mangelhafter Nachsteuerung.
Anpassungsfähigkeit des Sicherheitssystems
Zu prüfen ist, ob der Sicherheitsrahmen auf organisatorisches Wachstum, veränderte Servicemodelle, neue Risiken oder geänderte regulatorische Anforderungen reagieren kann. Anpassungsfähigkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für dauerhafte Systemwirksamkeit.
Integration von Lessons Learned
Zu untersuchen ist, ob Auditfeststellungen, Vorfälle, Betriebserfahrungen und Managementreview-Ergebnisse genutzt werden, um das Sicherheitssystem zu stärken. Kontinuierliche Verbesserung setzt voraus, dass Erkenntnisse nicht nur dokumentiert, sondern in Maßnahmen überführt werden.
Gesamtgrad der Reife der Sicherheitsgovernance im FM
Zu bewerten ist, ob Sicherheitsmanagement fragmentiert, rein routinenbasiert, formal gesteuert oder strategisch in die FM-Organisation eingebettet ist. Der Reifegrad zeigt sich daran, wie konsistent, vorausschauend und führungsnah Sicherheit im Betrieb verankert ist.
Prozessorientierte Fragen
Wie werden Gefährdungen identifiziert und Risiken bewertet? Welche Verfahren steuern kritische Tätigkeiten und nicht routinemäßige Arbeiten? Wie werden Vorfälle und Beinaheereignisse gemeldet, untersucht und nachverfolgt? Wie wird sichergestellt, dass operative Schutzmaßnahmen im Tagesgeschäft wirksam bleiben?
Organisatorische Fragen
Wie sind Verantwortlichkeiten zwischen Zentrale, Standort, Fachfunktionen und Auftragnehmern verteilt? Funktionieren die Schnittstellen zwischen FM, Arbeitsschutz, Technik, Nutzervertretungen und externen Dienstleistern zuverlässig? Gibt es klare Eskalations- und Vertretungsregelungen?
Dokumentationsorientierte Fragen
Sind wesentliche Nachweise aktuell, vollständig und nachvollziehbar vorhanden? Lassen sich Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Freigaben, Vorfallberichte und Reviews ohne Lücken belegen? Unterstützt die Dokumentationsstruktur eine wirksame Aufsicht und Steuerung?
Management-orientierte Fragen
Sind wesentliche Nachweise aktuell, vollständig und nachvollziehbar vorhanden? Lassen sich Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Freigaben, Vorfallberichte und Reviews ohne Lücken belegen? Unterstützt die Dokumentationsstruktur eine wirksame Aufsicht und Steuerung?
Management-orientierte Fragen
Bewertet das Management regelmäßig sicherheitsrelevante Informationen und erkennt wiederkehrende Schwachstellen? Werden Trends, Abweichungen und systemische Defizite aktiv bearbeitet? Fließen Rückmeldungen aus Audits, Vorfällen und dem operativen Betrieb in konkrete Verbesserungsmaßnahmen ein?
Sicherheits- und Arbeitsschutzsysteme sind ein wesentliches Prüffeld in FM-Audits, weil sie bestimmen, ob der Gebäudebetrieb so gesteuert wird, dass Menschen geschützt, Organisationsverantwortung wahrgenommen und betriebliche Leistung stabilisiert werden. Ein professioneller Auditaufbau zu diesem Thema darf sich deshalb nicht auf einzelne Schutzmaßnahmen beschränken. Er muss Governance, Risikomanagement, Verantwortungsstrukturen, Verfahren, Schulung, Kommunikation, Notfallvorsorge, Fremdfirmeneinbindung, Vorfallmanagement, Überwachung und Systementwicklung gleichermaßen erfassen. Erst durch diese ganzheitliche Betrachtung wird die Bedeutung von Sicherheits- und Arbeitsschutzsystemen als fest eingebettete Managementfunktion im Facility Management angemessen beurteilt.